COVID-19 Impfung
für Mitarbeiter*innen
Alle Informationen auf einen Blick
Mit einem vollständigen Impfschutz kann man sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vor einem schweren Verlauf schützen. Gleichzeitig können Sie durch Ihre Impfung auch Ihr Umfeld vor einer Ansteckung schützen. Der Impfservice der Stadt Wien bietet allen Wiener*innen kostenlos die Möglichkeit, eine Covid-19-Impfung zu erhalten. Ganz egal, ob es die 1. oder (für Personen ab 12 Jahren) die 4. Covid-19-Impfung ist.
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für Mitarbeiter*innen des Wiener Gesundheitsverbundes
Stand: 17.06.2021
Bin ich nach der Impfung geschützt?
Die Impfung veranlasst unser Immunsystem, Abwehrstoffe gegen das Coronavirus zu entwickeln. Mindestens 9 von 10 Geimpften sind nachweislich nach ihrer Impfung vor einer COVID-19 Erkrankung geschützt, die schwere und manchmal lebensbedrohliche Auswirkungen haben kann.
Das heißt, die Impfung hilft, um entweder nach einer Infektion gar nicht oder nur leicht zu erkranken. Die Impfung „zieht der COVID-19 Erkrankung die Giftzähne“.
Kann ich durch die Impfung infiziert werden?
Nein! Die Impfung enthält kein Virus, sondern nur einen Bauplan für die Bildung eines Proteins, gegen das dann im Körper Abwehrstoffe gebildet werden. Somit kann eine Infektion durch die Impfung ausgeschlossen werden.
Was passiert, wenn ich mich impfen lasse und komme nach der Impfung mit einer/einem Corona-Infizierten in Kontakt. Ich weiß, dass ich erst nach der 2. Teilimpfung einen ausreichenden Impfschutz habe. Kann ich das Virus vor dieser zu Nicht-Geimpften weitertragen und diese Personen anstecken?
Zur Beantwortung dieser Frage liegt noch zu wenig Erfahrung vor. Es ist derzeit leider nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass Geimpfte, sollten sie infektiösen Kontakt gehabt haben, das Virus für eine gewisse Zeit weitertragen können.
Wie gibt’s denn sowas? Impfung ist Impfung, oder?
Das Coronavirus dockt in unserem Körper zuerst im Nasen-Rachenraum an, um sich dann im Körper zu vermehren. Die zur Verfügung stehenden Impfstoffe, die mittels Injektion verabreicht werden, regen unter Umständen die Produktion der Abwehrkräfte an den Schleimhäuten zu wenig an. Aus diesem Grund ist eine Infektion mit dem Coronavirus denkbar, die wir nach einer Impfung aber kaum oder nicht bemerken, die uns aber kurzzeitig ansteckend machen könnte. Ähnliches gilt übrigens auch für viele andere Impfstoffe.
Ich wurde geimpft – muss ich mich weiterhin wöchentlich testen lassen?
Aus derzeitiger Sicht sollten auch geimpfte Personen getestet werden. Ob eine Person geimpft ist oder nicht hat laut derzeitigem Wissensstand keine Auswirkung auf das Ergebnis eines Antigen- oder PCR-Tests, es kommt dadurch nicht zu falsch-positiven Testergebnissen.
Was bedeutet „RNA-Impfstoff“?
Ein RNA-Impfstoff oder mRNA-Impfstoff beruht auf speziellen Botenmolekülen, den Ribonukleinsäuren (RNA oder RNS). Das injizierte Botenmolekül enthält den genetischen Code für einen Eiweißbaustein gegen das Coronavirus. Dieser Eiweißbaustein wird nach Injektion vom Körper produziert und löst eine maßgeschneiderte Immunreaktion aus. Somit lernt das Immunsystem, Abwehrstoffe zu produzieren, die sich im Falle einer Infektion sofort gegen das Coronavirus richten und es erfolgreich an der Vermehrung in unserem Körper hindern. Nach kurzer Zeit wird die injizierte RNA vom Körper vollständig abgebaut.
Wie funktionieren Vektorimpfstoffe wie AstraZeneca?
Vektorimpfstoffe beinhalten veränderte, abgetötete Virenstämme, die als „Transportmittel“ dienen. Auf dieser abgetöteten Virenoberfläche befindet sich ein Teil des Coronavirus. Der Körper erkennt sowohl Virus als auch Corona-Struktur und produziert Abwehrkräfte gegen das Coronavirus.
Wie wird der Impfstoff verabreicht?
Durch eine Injektion in den Muskel des Oberarms. Wie jede andere Impfung auch. Es sind 2 Teilimpfungen notwendig.
Werde ich nach der Impfung etwas spüren?
An der Einstichstelle kann es zu Überwärmung, Rötung und Druckschmerz kommen. Die Reaktionen an der Einstichstelle sind relativ häufig und treten bei 8 von 10 Geimpften auf. Die „Nebenwirkungen“ sind typischer Ausdruck des spezifischen Trainings des Immunsystems, sie beginnen bereits 1 Tag nach der Verabreichung. Diese Impfreaktionen sind lästig, aber harmlos und nach wenigen Tagen wieder verschwunden.
Wann wirkt der Impfstoff?
Der volle Impfschutz beginnt ab etwa 1 Woche nach der 2. Teilimpfung, davor besteht nur ein eingeschränkter Schutz.
Wie lange hält die Wirkung der Impfung an?
Wir wissen, dass bei den meisten Geimpften 90 Tage nach der Impfung noch ausreichend Antikörper nachweisbar sind. Allerdings ist die Beobachtungszeit noch kurz, es liegen noch keine Langzeitdaten vor – eine längere Wirkung kann vermutet werden ist aber derzeit einfach nicht wissenschaftlich bewiesen.
Wann erhalte ich die zweite Teilimpfung?
Bei mRNA-Impfstoffen (z. B. BioNTech/Pfizer) wird die zweite Teilimpfung 21 Tage, also drei Wochen nach der ersten Impfung verabreicht. Bei Vektorimpfstoffen (z. B. AstraZeneca) ist ein Abstand von zwölf Wochen zwischen den beiden Teilimpfungen vorgesehen.
Was passiert, wenn ich meinen Termin für die zweite Teilimpfung versäumt habe?
Der Impfstoff Comirnaty der Firma Pfizer/BioNTec wird in zwei Dosen mit einem Intervall von mindestens 21 Tagen verabreicht. In Ausnahmefällen kann in einem Zeitintervall von 19 bis 42 Tagen geimpft werden. Der Impfstoff COVID-19 Vaccine Moderna der Firma Moderna wird in zwei Dosen in einem Intervall von 28 Tagen verabreicht. In Ausnahmefällen kann in einem Zeitintervall von 21 bis 42 Tagen geimpft werden.
Kann ich mir den Impfstoff aussuchen?
Nein. Alle bislang zugelassenen Impfstoffe wurden und werden in breit angelegten Studien getestet und kommen entsprechend dem Nationalen Impfplan innerhalb des Wiener Gesundheitsverbundes zum Einsatz.
Wie sicher ist der Impfstoff im Vergleich zu anderen Impfungen?
In den Zulassungsstudien mit mehr als 44.000 Personen weltweit, wurden keine schweren, geschweige denn lebensbedrohlichen unerwünschten Nebenwirkungen beobachtet. Somit ist die Sicherheit dieses Impfstoffes mit anderen zugelassenen Impfstoffen vergleichbar.
Wie groß ist die Erfahrung zu diesem Impfstoff? Sind in dieser kurzen Zeit alle Sicherheitsvorkehrungen für den Impfstoff eingehalten worden?
Es stimmt, die Zeit vom ersten Auftreten des Virus und der Verfügbarkeit eines wirksamen Impfstoffes ist extrem kurz. Für die rasche und erfolgreiche Entwicklung haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der ganzen Welt sehr intensiv zusammengearbeitet. Innerhalb weniger Monate war der Impfstoff entwickelt und wird bereits seit April 2020 in klinischen Studien an Menschen untersucht. Bis zur Zulassung durch die Behörden im Dezember 2020 wurden mehr als 44.000 Personen in klinischen Studien und untersucht. In den Zulassungsstudien wurden keine schweren, geschweige denn lebensbedrohlichen Nebenwirkungen beobachtet.
Muss ich nach der Impfung weiterhin am Arbeitsplatz Schutzkleidung tragen?
Ja! Die Schutzkleidung dient einerseits dem Selbstschutz, aber auch dem Fremdschutz. Durch die gewissenhafte Verwendung von Schutzkleidung wird die Verbreitung des Virus gehemmt. Erst bei einer Immunisierung von 60-70% der Bevölkerung wird das entbehrlich werden.
Muss ich nach der Impfung weiterhin eine Maske tragen?
Ja! Die Maske dient dem Selbstschutz, besonders aber dem Fremdschutz. Viren können nicht eingeatmet werden und durch die Atemluft nicht verbreitet werden.
Ab welchem Lebensalter darf der Impfstoff verabreicht werden?
Der Impfstoff ist ab dem 16. Lebensjahr zugelassen.
Ich hatte COVID-19 schon. Soll ich mich trotzdem impfen lassen?
Bei Impfstoffknappheit kann eine Impfung gegen COVID-19 bei Personen nach mittels PCR gesicherter SARS-CoV-2-Infektion für sechs Monate ab Nachweis der Infektion aufgeschoben werden, da nach vorliegenden Daten bei diesen Personen schützende Antikörper bis sechs Monate mit sehr hoher Sicherheit bestehen.
Bei ausreichender Impfstoffversorgung empfiehlt es sich jedoch, die Impfung zeitunabhängig nach abgelaufener Infektion durchzuführen, da die Datenlage zu den COVID-19-Schutzkorrelaten zurzeit noch dünn ist. Bei SARS-CoV-2-Infektion bzw. positivem SARS-CoV-2-Test ist nach Beendigung der behördlichen Absonderung von zehn Tagen bzw. nach sicherer Ausheilung bereits eine Impfung möglich.
Kann ich den Impferfolg überprüfen lassen?
Eine Impferfolgsüberprüfung wird derzeit nicht empfohlen, weil noch kein Schutzkorrelat definiert ist. In Einzelfällen (z. B. bei unklarer immunologischer Reaktionsfähigkeit der Patientin oder des Patienten auf eine Impfung) kann eine zweimalige Antikörperbestimmung mit einem validierten Antikörpertest (Vorwert/Nachwert vier Wochen nach der zweiten Impfung) Hilfestellung bei der Interpretation des Impferfolges geben.
Gibt es Nebenwirkungen, wenn ich mich impfen lasse?
Nebenwirkungen der Impfung wurden während der Zulassungsphase genau untersucht. Schwere oder gar lebensbedrohliche Nebenwirkungen sind nicht aufgetreten. Typische und sehr häufige Impfreaktionen waren schmerzhafte Rötungen an der Injektionsstelle (8 von 10), Krankheitsgefühl wie bei einer beginnenden Verkühlung (z.B. Fieber (1 von 10), Muskel- oder Gelenkschmerzen (2 bis – 3 von 10) und Kopfweh (5 von 10). Die Impfreaktionen kommen bei der 2. Impfung häufiger vor und klingen nach wenigen Tagen ab.
Darf ich ein Medikament gegen die Nebenwirkungen einnehmen?
Ja, das ist möglich und beeinflusst die angestrebte Wirkung der Impfung nicht (z.B. Arzneimittel, die Paracetamol enthalten).
Kann ich vom Impfstoff Corona/COVID-19 bekommen?
Nein, mit Sicherheit nicht. Der Impfstoff enthält kein infektiöses Material.
Kann mir der Impfstoff schaden?
Dieser Impfstoff schützt die allermeisten (9 von 10) von den möglichen schweren Verläufen bei COVID-19. Das heißt, die Geimpften werden nach einer Infektion gar nicht oder viel weniger krank. Ein Impfschaden wurde bisher nicht festgestellt.
Gibt es persönliche Umstände, die vor, nach oder bei den Impfterminen zu beachten sind?
Sport: Sie können auch nach der Impfung Sport treiben, sollten aber besonders intensive Tätigkeiten vermeiden, verschieben Sie diese Einheiten um ein zwei bis drei Tage. Falls Sie sich nach der Impfung nicht ganz fit fühlen, treiben Sie besser keinen Sport. Beim Krafttraining, sollten Sie damit rechnen, dass die Einstichstelle der Impfung schmerzt.
Wichtig ist, dass sich die volle Wirkung der Impfung auch unter sportlicher Betätigung entwickeln wird.
Sauna: Saunieren ist ebenfalls eine körperliche Belastung, deshalb gilt für den Besuch einer Sauna nach der Impfung das gleiche wie für sportliche Aktivitäten. Die Entwicklung der Wirksamkeit der Impfung wird durch einen Saunabesuch nicht beeinflusst.
Genuss alkoholischer Getränke: Starker Alkoholkonsum ist mit und ohne Impfung ungesund und sollte jedenfalls in den ersten Tagen nach der Impfung vermieden werden.
Ich habe eine chronische Erkrankung des Immunsystems. Soll ich mich trotzdem impfen lassen?
Nicht ohne vorherige Beratung durch Ihre behandelnde Ärzt*in! In vielen Fällen wird eine Impfung trotzdem möglich sein. Eine genaue Abklärung ist jedoch vor der Impfung notwendig.
Ich habe nehme regelmäßig Medikamente, die mein Immunsystem beeinflussen. Soll ich mich trotzdem impfen lassen?
Nein, nicht ohne vorherige Beratung durch Ihre behandelnde Ärzt*in! Wenn Sie regelmäßig sogenannte Immunsuppressiva oder Kortisonpräparate einnehmen, benötigen Sie eine genaue Abklärung vor einer eventuellen Impfung.
Ich habe noch andere Impfungen auf meiner Liste. Soll ich mir diese Impfungen gleichzeitig impfen lassen?
Nein! Um die Entwicklung der Wirkung dieser Impfung möglichst unbeeinflusst zu lassen, vermeiden Sie andere Impfungen 14 Tage vor der 1. Teilimpfung und bis zu 14. Tage nach der 2. Teilimpfung.
Ich verwende Gerinnungshemmer - Blutverdünner. Soll ich mich impfen lassen?
Bitte beraten Sie sich vor der Impfung mit Ihrer behandelnden Ärzt*in. In den meisten Fällen wird eine Impfung gefahrlos möglich sein. Um einen Bluterguss zu vermeiden sollten sie nach der Impfung 3-5 Minuten fest auf die Impfstelle drücken (nicht reiben).
Ich bin im gebärfähigen Alter, muss ich Sorgen haben?
Schwangere wurden in den Studien mit dem Impfstoff nicht untersucht. Aus diesem Grund können und sollen Schwangere nicht geimpft werden. Bei einer Impfung soll deshalb auch für 3 Monate nach der zweiten Impfung effektiv verhütet werden.
Ich bin schwanger. Kann ich mich impfen lassen?
Ja! Schwangere haben ein deutliches erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von Covid-19. Aus diesem Grund wurden sie vom Nationalen Impfgremium in der Impfreihenfolge priorisiert. Sie können sich ab der 13. Schwangerschaftswoche (beginnt mit SSW14+0 laut Mutter-Kind-Pass) gegen Covid-19 impfen lassen.
Sie werden mit einem der zugelassenen mRNA-Impfstoffe geimpft. Es handelt sich dabei um einen sogenannten Off-Label-Use. Im Rahmen der Zulassungsstudien wurden keine Schwangeren in die Untersuchungen eingeschlossen. Mittlerweile gibt es zu diesen Impfstoffen aber zuverlässige Daten aus den USA, wo bereits mehr als 70.000 Schwangere geimpft wurden. Schwangere haben einen vergleichbaren Impfschutz wie Geimpfte ohne Schwangerschaft. Schwangere hatten demnach kein erhöhtes Risiko von Impfreaktionen wie Schmerzen an der Impfstelle, Fatigue, Fieber, Gliederschmerzen oder anaphylaktische Reaktionen. Es wurde auch kein erhöhtes Risiko für Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- bzw. Frühgeburten oder sonstige Risiken für das Kind festgestellt.
Ich möchte geimpft werden, stille aber derzeit mein Kind. Wie soll ich mich verhalten?
Es ist nicht zu erwarten, dass der Impfstoff oder Bestandteile desselben in die Muttermilch gelangen und sich daraus irgendein theoretisches Risiko ableiten ließe. Im Gegensatz dazu sind die positiven Effekte des Stillens allgemein bekannt und es sollte daher im zeitlichen Kontext mit der Impfung nicht abgestillt werden.
(Quelle: Nationales Impfgremium)
Ich habe gerade einen fieberhaften Infekt. Soll ich mich trotzdem impfen lassen?
Nein! Warten Sie zu, bis Sie wieder gesund sind und vereinbaren sie den Impftermin frühestens 3 Wochen nach ihrer Erkrankung.
Ich habe eine Allergie, darf ich mich impfen lassen?
Sie sollten jedenfalls Ihre*Ihren Ärzt*in umfassend auf ev. Allergien hinweisen (Allergieausweis mitnehmen!). Eine Impfung wird in den meisten Fällen möglich sein, Polyallergiker*innen mit teils unbekannten Allergieauslösern oder Personen, die schon einmal auf Impfstoffe mit einer Sofortallergie reagiert haben, sollten sich vor dem Impftermin mit ihrer*ihrem Ärzt*in beraten.
Bin ich im Falle eines Impfschadens rechtlich abgesichert?
Ja, dies ist in umfassender Weise der Fall. Corona-Schutzimpfungen fallen, so wie alle per staatlicher Verordnung im persönlichen und allgemeinen Interesse dringend empfohlenen Impfungen, unter die Schutzbestimmungen des Impfschadengesetzes. Das bedeutet, dass Sie im Falle von möglichen Impfschäden auch ohne, dass jemanden daran ein Verschulden trifft, von der Republik eine Entschädigung erhalten.
Wer muss sich im Wiener Gesundheitsverbund impfen lassen?
Entsprechend dem Österreichischen Impfplan soll bei neu eintretenden Mitarbeiter*innen und Praktikant*nnen der Impfschutz vor bzw. die Immunität gegen folgende Erkrankungen sichergestellt werden: Diphterie, Poliomyelitis, Pertussis, Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, Hepatitis B (nur für Angehörige der Gesundheitsberufe), Covid-19. Alle neu eintretenden Angehörigen der Gesundheitsberufe, Sozialarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen des klinisch-administrativen Dienstes, Service- und Versorgungsassistent*innen und Reinigungskräfte müssen ihren Impfschutz bzw. ihre Immunität mittels ärztlichem Attest unter Verwendung des Formulars Immunitätsnachweis für neue MitarbeiterInnen und Praktikant*innen nachweisen.
Ich bin Lehrling und minderjährig. Kann ich mich impfen lassen?
Ja. Sie müssen allerdings den Aufklärungs- und Dokumentationsbogen durch eine/n Erziehungsberechtigte/n unterschreiben lassen.
Kolleg*innen stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung:
E-Mail
Dr. Michael Binder
Medizinischer Direktor
Wiener Gesundheitsverbund
Mag.a Evelyn Kölldorfer-Leitgeb
Generaldirektorin
Wiener Gesundheitsverbund