Einheitlicher Einsatz von Schutzausrüstung
Schutzmasken schützen vor Infektionen – wenn sie an der richtigen Stelle eingesetzt werden.
Masken der höchsten Schutzkategorie (FFP2 & FFP3 Masken) nur im direkten Kontakt mit COVID-PatientInnen!
Um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Spitälern und Pflegewohnhäusern maximalen Schutz während der aktuellen Pandemie zu gewährleisten, müssen Schutzmasken richtig eingesetzt werden. Ein einheitlicher, von Hygiene-ExpertInnen entwickelter KAV-Standard beschreibt den sicheren Einsatz:
- In Ambulanz- und Stationsbereichen, in welchen keine COVID-PatientInnen betreut werden, genügt das Tragen eines einfach Mund- und Nasenschutzes (eines sogenannten MNS = OP-Maske) oder einer FFP1-Maske. Bei Einhalten der allgemeinen Hygienestandards (insbesondere der korrekten Händehygiene) ist hier das Risiko einer COVID-Infektion sehr gering.
- Schutzmasken der Kategorie FFP2 sind überall dort erforderlich, wo PatientInnen mit Verdacht auf eine COVID-Infektion oder COVID-bestätigte PatientInnen behandelt werden.
- Schutzmasken der Kategorie FFP3 sind dann erforderlich, wenn an bestätigten Fällen medizinische Eingriffe mit einem erhöhten Risiko von Aerosolbildung vorgenommen werden.
Christoph Wenisch, Primar der 4.Med im Kaiser-Franz-Josef- Spital erklärt wann es sinnvoll ist, sich zu schützen und welche Masken wann zu nutzen sind:
FFP2 und FFP3 Masken können mittels Dampfsterilisation wiederaufbereitet werden
Schutzkleidung ist angesichts der weltweiten Pandemie ein wertvolles Gut, mit welchem sorgsam und sparsam umgegangen werden muss. Es ist daher ganz entscheidend, die richtigen Produkte an der richtigen Stelle einzusetzen. Schutzmasken sind dabei besonders wichtig. Mittels 20-minütiger Dampfsterilisation bei 121 Grad Celsius können Schutzmasken der Schutzkategorie FFP2 und FFP3 absolut keimfrei gemacht werden. Sie werden daher seit einigen Tagen getrennt von der restlichen Schutzkleidung gesammelt und der Wiederaufbereitung zugeführt. Damit verfügt der KAV über eine Reserve an Masken, die ausgegeben werden kann, falls es Engpässe bei der Lieferung von Neuwaren gibt.