Ende der Corona-Krisenmaßnahmen
Neue SOPs zu Testungen, Schutzausrüstungen & Besucher*innen
Nach 3 Jahren ist es soweit: Der Bund hat mit der Sammelnovelle BGBl. II Nr. 159/2023 das Ende sämtlicher Corona-Krisenmaßnahmen in Österreich per 30.06.2023 beschlossen.
Das bedeutet, dass das COVID-19-Präventionskonzept für den Wiener Gesundheitsverbund sowie die FAQ mit Ablauf des 30.6.2023 aufgehoben werden.
Natürlich müssen wir aber weiterhin für unsere Patient*innen, aber auch für Sie als Mitarbeiter*innen notwendige Schutzmaßnahmen treffen können, wenn es zu Infektionswellen kommt.
Das wird ab dem 01.07.2023 in 3 SOPs geregelt.
Folgendes sind die Inhalte:
- Testungen: Grundsätzlich ist ein kontinuierliches Mitarbeiter*innen-Screening nicht mehr notwendig. Anordnung eines Screenings ist durch GED KBS oder Ärztliche Direktion in begründeten Fällen möglich.
- Schutzausrüstung: Verpflichtendes Tragen von Schutzausrüstung bei behördlich ausgerufenen Infektionswellen bzw. nachgewiesenen Infektionen. Bei nachgewiesenen Infektionen gelten die Hygienepläne der jeweiligen Einrichtung des Wiener Gesundheitsverbundes.
- Besucher*innen: Besuchsregelung wie bereits kommuniziert. 3 Besucher*innen pro Tag, pro Patient*in, tägliche Besuchszeit zwischen 14.00 und 19.00 Uhr. Mit Genehmigung durch GED KBS separate Regelungen möglich.
Die neuen SOPs finden Sie im Intranet des Wiener Gesundheitsverbundes (nur für Mitarbeiter*innen).