CHinesische Schutzmasken für medizinisches Personal

Liste der verfügbaren Mund-Nasen-Schutzmasken ab sofort abrufbar

Optimal geschützt

​Wie schützt man sich richtig? Das ist eine Frage, die sich besonders Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen berechtigt stellen. Eine entsprechende Policy zur Verwendung von Schutzausrüstung regelt im KAV den optimalen Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung bei der Betreuung von COVID-Erkrankten sowie von COVID-Verdachtsfällen. Auch im patientenfernen Bereich stellt der KAV den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Mund-Nasen-Schutz zur freiwilligen Verwendung zur Verfügung. Auch hierzu gibt es eine Regelung. Aber welche Schutzmaske ist für welche Anwendung am geeignetsten?

Jede Schutzmaske hat einen klaren Anwendungszweck

Im patientennahen Bereich kommen ausschließlich Schutzmasken zum Einsatz, die zur Kategorie der Medizinprodukte gehören. Sie unterliegen ÖNormen und klaren gesetzlichen Regelungen, was die Qualitätsanforderungen an die Schutzmasken betrifft. Hier wird etwa die Materialbeschaffenheit dahingehend geprüft, wie resistent es gegenüber der Einwirkung von Flüssigkeiten ist, oder welche Filterwirkung eine Schutzmaske bei der ein- und ausströmenden Atemluft erzielt.

Die Wahl der richtigen Schutzmaske hängt vom Schutzziel ab – das heißt von der Frage, welches konkrete Infektionsrisiko gilt es, im welchem Anwendungsbereich auszuschließen bzw. zu minimieren.

Mund-Nasen-Schutz: unterschiedliche Arten und ihre Anwendungsbereiche

  • OP Masken (Medizinische Gesichtsmasken)
    OP-Masken – in den Gesetzesnormen Medizinische Gesichtsmasken genannt – unterliegen den normativen Regeln, also Gesetzen, Verordnungen und Normen für die Herstellung und Prüfung von Medizinprodukten.
    Sie sollen in erster Linie eine Übertragung von Keimen vom medizinischen Personal auf PatientInnen verhindern. Die Wirkrichtung der Maske richtet sich also vom Träger der Maske nach außen auf seine Umgebung. OP-Masken sind geprüfte und zertifizierte Produkte, die nur mit einem gültigen CE-Kennzeichen in Österreich in Verkehr gebracht werden dürfen. OP-Masken müssen der ÖNorm EN 14683 entsprechen.
  • Atemschutzmasken (FFP-Masken)
    Atemschutzmasken, die sogenannten FFP-Masken des Typs 1, 2 oder 3, mit oder ohne Ventil, schützen den Träger der Maske.
    Atemschutzmasken (FFP-Masken) sind daher ausschließlich für die Verwendung in patientennahen Bereichen vorgesehen, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Daher sind sie unbedingt bei der Behandlung und Betreuung von COVID-Erkrankten sowie von COVID-Verdachtsfällen zu tragen. Atemschutzmasken schützen vor lungengängigem Staub, Rauch und Flüssigkeitsnebel (Aerosol).Grundsätzlich unterscheiden sich die Typen 1, 2 und 3 durch mehrere Faktoren, unter anderem durch die Wirkleistung des Filtermediums oder die Atemwiderstände , die in der ÖNorm EN 149 beschrieben sind.
    FFP 1 Masken filtern mindestens 80%
    FFP 2 Masken mindestens 94%
    FFP 3 Masken mindestens 99% der sich in der Luft befindlichen Partikel
    Die Wirkrichtung der Maske richtet sich von seiner Umgebung auf den Träger der Maske.

Strenge Prüfverfahren für FFP-Masken

Es sind derzeit in Österreich zwei Verfahren zugelassen, wovon jedenfalls eines davon positiv abgeschlossen sein muss, bevor FFP-Masken zur Verwendung freigegeben werden. Und genau diese Prüfverfahren haben alle Schutzmasken durchlaufen, bevor sie ihren Weg ins KAV-Pandemielager gefunden haben.

  1. Reguläres CE-Kennzeichen
    Das CE-Kennzeichen ist ein sogenanntes „Inverkehrbringer“-Zeichen für Europa. Damit wird garantiert, dass das jeweilige Produkt den gesetzlichen Anforderungen in den europäischen Mitgliedsländern genügt. Eine weitere zusätzliche Prüfung durch ein geeignetes Institut (z.B. OETI) ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich.
    Außerdem aufgedruckt ist das CE-Kennzeichen sowie nebenstehend die Nummer des Notified Body, der die vorgeschriebene Baumusterprüfung durchgeführt hat.
  2. Verkürztes Zulassungsverfahren aufgrund von COVID-19
    Im Erlass GZ 2020-0.247.451 vom 23.4.2020 wird aufgrund von Lieferengpässen seitens des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort die Durchführung einer vereinfachten Prüfmöglichkeit für Corona SARS-Cov-2 Pandemie Atemschutzmasken (CPA) ermöglicht.
    Darin wird festgelegt, dass Masken, die nicht über ein reguläres CE-Kennzeichen verfügen, nach Bestehen eines in der EU durchgeführten Prüfverfahrens in Verkehr gebracht werden dürfen.
    In Wien ansässige berechtigte Prüfinstitute sind der Physikalisch-Technische-Prüfanstalt (PTP) des Bundesamtes für Eich und Vermessungswesen (BEV) und das Amt für Rüstung und Wehrtechnik (ARWT) des Bundesheeres sowie das ÖTI (österreichisches Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH).

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