Schutzmasken können ab sofort mittels Dampfsterilisation für eine zweite Verwendung wieder aufbereitet werden
Die persönliche Schutzausrüstung bestehend aus Schutzmaske, Schutzbrille, Schutzmantel, Schutzhaube und Handschuhen ist in der Behandlung und Pflege von COVID-Erkrankten absolut notwendig. Die derzeitige Pandemie hat zu einer angespannten Situation auf den internationalen Beschaffungsmärkten geführt. Der Wiener Krankenanstaltenverbund hat in Vorbereitung auf diese Entwicklung nicht nur frühzeitig seine Lagerbestände nach Möglichkeit aufgestockt, sondern auch Alternativen zur Erhöhung seiner Lagerreichweiten gesucht. Per Erlass des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend wurde nun die einmalige Wiederverwendung von FFP2 und FFP3 Schutzmasken genehmigt.
MitarbeiterInnen-Sicherheit hat oberste Priorität
In den vergangenen Wochen wurde von Hygieneexpertinnen und –experten die Möglichkeit der Sterilisation von Schutzmasken der Schutzkategorie FFP2 und FFP3 nach einmaliger Verwendung überprüft. Das sind jene Schutzmasken, welche den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den notwendigen Infektionsschutz bei der Behandlung und Pflege von COVID-Erkrankten bieten. „Untersucht wurden unterschiedliche Sterilisationsverfahren“, erklärt Michael Binder, Medizinischer Direktor des Wiener Krankenanstaltenverbundes. „Oberste Prämisse dabei war selbstverständlich der Erhalt der Atemschutzfunktion der Masken nach der Wiederaufbereitung.“ Entscheidend dafür ist die Filterwirkung des Materials. Nach Dampfsterilisation bei 121 Grad Celsius ergaben die Gutachten bei FFP2 Masken ohne Ventil keine verminderte, sondern sogar eine leicht verbesserte Filterwirkung des Materials. Die FFP2 Maske mit Ventil hatte nach der Sterilisation ein leicht vermindertes Rückhaltevermögen, welches aber von HygieneexpertInnen als unbedenklich eingestuft wurde. FFP3 Masken können laut Experten aufgrund der leicht verminderten Filterwirkung als FFP2 Masken ein zweites Mal verwendet werden.
Dampfsterilisation ist wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Lagerreichweite bei persönlicher Schutzausrüstung
Die Nachbeschaffung von Artikeln der persönlichen Schutzausrüstung (PPE) bleibt nach wie vor das wesentlichste Ziel des KAV. „Wir haben mittlerweile die Verantwortung für die zentrale Beschaffung von PPE für alle Gesundheitseinrichtungen der Stadt Wien, sowie für das Land Burgenland übernommen“, sagt KAV-Generaldirektorin-Stellvertreter Herwig Wetzlinger. „Wir beschaffen auch weiterhin in den Mengen, welche erforderlich und auf den internationalen Märkten zu bekommen sind. Mit der nun amtlich bescheinigten Möglichkeit der einmaligen Wiederverwendbarkeit von FFP2 und FFP3 Schutzmasken haben nun aber den nötigen Spielraum, um mögliche Lieferschwierigkeiten bei den Produzenten überbrücken zu können. Derzeit ist dies nicht notwendig. Es ist aber sehr gut zu wissen, dass wir durch die Möglichkeit der sicheren Zweitverwendung doppelt so lange mit den derzeitigen Beständen auskommen können.“
Logistik zur Sammlung und Sterilisation aufgebaut
Derzeit wird der Prozess zur Wiederaufbereitung der Schutzmasken aufgebaut. Die Masken werden in eigenen Behältnissen und getrennt von anderen Schutzartikel gesammelt und der Dampfsterilisation zugeführt. Nach der Wiederaufbereitung werden sie auf volle Funktionsfähigkeit überprüft und als wiederaufbereitete Schutzmaske markiert. So wird sichergestellt, dass ausschließlich voll funktionsfähige Schutzmasken in den KAV-Einrichtungen zum Einsatz kommen.
Die wiederaufbereiteten Schutzmasken dienen derzeit zur Reserve.
Erlass – Persönliche Schutzausrüstung Wiederaufbereitung von Atemschutzmasken für Krankenhäuser